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   BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67   

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https://dejure.org/1967,7497
BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67 (https://dejure.org/1967,7497)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1967 - 1 StR 515/67 (https://dejure.org/1967,7497)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1967 - 1 StR 515/67 (https://dejure.org/1967,7497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vereidigung des Opfers eines Betrugs - Begründungspflicht des Gerichts bei gesetzlicher Regelung - Unterlassen der Buchführung und der Bilanzziehung als fortgesetztes vorsätzliches Vergehen - Betrug durch Wechselgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Ein derartiger Stundungsbetrug würde aber voraussetzen, daß der wirtschaftliche Wert des gestundeten Anspruchs durch das Absehen von sofortigen Betreibungsmaßnahmen geringer geworden ist (BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] [BGH 19.06.1951 - StR 1 42/51 ].

    Das Urteil spricht nun von einer "Vermögensdisposition" der Bank, sagt aber überhaupt nichts darüber, ob und in welcher Höhe der bewilligte Kredit in der Folgezeit ausgeschöpft wurde und wodurch die Bank den Schaden von 600 DM erlitt, ob durch Stundung der schon bestehenden Schuld von 2.464,39 DM (vgl. auch hier BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] [BGH 19.06.1951 - StR 1 42/51 ] oder durch Gewährung weiteren Wechselkredits.

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    So schädigte der Angeklagte die Firma Wi. betrügerisch um den Wert dieser Geräte; denn ein Vermögensschaden der Lieferantin entstand nicht schon durch die Gutschrift der Wechselsumme (vgl. BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54] [BGH 06.04.1954 - StR 5 74/54 ], sondern erst durch die kreditweise Lieferung der zwei Automaten.
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Diese Entscheidung entsprach der gesetzlichen Regel ( § 59 StPO) und brauchte deshalb nicht begründet zu werden (BGHSt 15, 2 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60] [BGH 22.07.1960 - StR 4 232/60 ] § 3; 17, 186, 187).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Der Beschwerdeführer und sein Verteidiger hatten Gelegenheit, sich zur Frage der Vereidigung dieser Zeugen zu äußern, auch wenn sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert worden sind (BGHSt 17, 337, 340) [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61] [BGH 03.07.1962 - StR 3 22/61 ].
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Für die Anwendung des § 60 Nr. 3 StPO genügt auch schon ein entfernter Beteiligungsverdacht (BGHSt 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53] [BGH 15.05.1953 - StR 5 17/53 ].
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Die wirtschaftlich unerfahrene Frau war, so wie sich das Tatgeschehen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellte, das Opfer des vom Beschwerdeführer durch die Erschleichung der Wechselannahme begangenen Betrugs; sie wirkte daran nicht in derselben Richtung wie der Angeklagte mit und durfte daher vereidigt werden (vgl. BGHSt 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; f [BGH 24.09.1953 - StR 3 228/53 ]erner BayObLG GA 74, 164).
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    In dem Unterlassen der Buchführung und der Bilanzziehung hat die Strafkammer daher mit Recht ein fortgesetztes (BGH JZ 1954, 56; NJW 1955, 394 [BGH 23.11.1954 - StR 1 262/54 ]; Urteil vom 28. Januar 1955 - 1 StR 266/54) vorsätzliches Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO gesehen.
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Die wirtschaftlich unerfahrene Frau war, so wie sich das Tatgeschehen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellte, das Opfer des vom Beschwerdeführer durch die Erschleichung der Wechselannahme begangenen Betrugs; sie wirkte daran nicht in derselben Richtung wie der Angeklagte mit und durfte daher vereidigt werden (vgl. BGHSt 4, 368, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; 6, 382, 383 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]; f [BGH 24.09.1953 - StR 3 228/53 ]erner BayObLG GA 74, 164).
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    Diese Entscheidung entsprach der gesetzlichen Regel ( § 59 StPO) und brauchte deshalb nicht begründet zu werden (BGHSt 15, 2 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60] [BGH 22.07.1960 - StR 4 232/60 ] § 3; 17, 186, 187).
  • BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67
    In dem Unterlassen der Buchführung und der Bilanzziehung hat die Strafkammer daher mit Recht ein fortgesetztes (BGH JZ 1954, 56; NJW 1955, 394 [BGH 23.11.1954 - StR 1 262/54 ]; Urteil vom 28. Januar 1955 - 1 StR 266/54) vorsätzliches Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO gesehen.
  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 266/54

    Rechtsmittel

  • RG, 17.11.1932 - III 857/32

    Betrug durch Erschleichung von Wechselunterschriften für die Kaufpreisraten bei

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